Expertenforum - Rückabwicklung in die gesetzliche Krankenversicherung

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  • 01
    Rückabwicklung in die gesetzliche Krankenversicherung

    Hallo,


    ich habe ein Problem und würde gerne ihre Meinung dazu wissen.


    Ich habe vor einigen Monaten als JAEler mich für die PKV entschieden. Aufgrund von vorvertraglichen falschen Angaben, hat mich die PKV jetzt Rückwirkend gekündigt. Jetzt lässt mich meine ehemalige gesetzliche Krankenversicherung als JAEler nicht wieder zurück. Die Aussage ist, ich muss mich in einem Basis-Tarif in der PKV versichern. Ist das so richtig, oder muss meine ehemalige KV aufgrund von nicht zusammenkommen der PKV mich wieder aufnehmen? Für eine klare Aussage wäre ich Ihnen sehr dankbar.

  • 02
    RE: Rückabwicklung in die gesetzliche Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    Beschäftigte, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) von 69.300 Euro (2024) überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Scheidet ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin wegen Überschreitens der JAE-Grenze aus der Krankenversicherungspflicht aus, bleibt er oder sie automatisch weiterhin als freiwillig krankenversichertes Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse. Diese freiwillige Mitgliedschaft kommt nur dann nicht zustande, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erklärt, nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben zu wollen, und eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
     
    In Ihrem Fall wurde die private Krankenversicherung rückwirkend gekündigt, daher ist die Krankenversicherung über die sogenannte Bürgerversicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sicherzustellen. Hierzu muss der Versicherte einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, bei der er zuletzt versichert war (GKV oder PKV). Laut Rechtsprechung, ist es hierbei auch egal ob eine PKV rückwirkend gekündigt oder für nichtig erklärt wurde.
     
    Ein Versicherungsschutz ist somit in Ihrem Fall über die PKV zum Basis-Tarif zu beantragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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