Liebes Experten-Team,
wir haben mal wieder einen Vorgang, bei dem wir Ihre Hilfe benötigen würden.
Wir haben einen Mitarbeiter, der freiwillig gesetzlich versichert und von der Rentenversicherungspflicht befreit und somit Mitglied in einer Standesversorgung ist. Dieser Mitarbeiter hat das 65. Lebensjahr erreicht und kann somit ab 01.11.24 dort keine Beiträge mehr für die Rentenversicherung einzahlen. Derzeitige SV-Schlüsselung 9011 Personengruppe 101.
Da der Mitarbeiter aber noch nicht die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat, arbeitet er bei uns in Vollzeit weiter.
Wie muss dieser Mitarbeiter ab dem 01.11.2024 in der Sozialversicherung geschlüsselt werden?
Ist dieser Mitarbeiter verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? oder nur der Arbeitgeber? Mit welchem Personengruppenschlüssel muss dieser Mitarbeiter geführt werden?
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering