Sehr geehrte Damen und Herren,
kann bei einer Anstellung neben einer vollen Erwerbsminderungsrente der Übergangsbereich
bis 2.000,00 € angewendet werden? Personengruppe 101; Beitragsgruppe 3101.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
kann bei einer Anstellung neben einer vollen Erwerbsminderungsrente der Übergangsbereich
bis 2.000,00 € angewendet werden? Personengruppe 101; Beitragsgruppe 3101.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Guten Tag,
die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung bzw. bei Bestehen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse die hieraus insgesamt erzielten Arbeitsentgelte im Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegen.
Liegt das Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers unter 2.000,00 EUR findet der Übergangsbereich Anwendung, auch wenn er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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