Eine MA ist geringfügig angestellt - sie arbeitet in den ungeraden Wochen 7 Stunden an einem Montag und an geraden Wochen an einen Freitag 7 Stunden - das sind mtl. unterschiedliche Beträge die ausbezahlt werden - sie liegt bist Sept. 2024 unter den 538 € (bis 30.09. hat sie 4260,35 € verdient ) im Sept. überschreitet Sie die Grenze da sie Vertretung für eine Kollegin macht und es werden 547,20 € ausbezahlt - im Nov. fällt die Kollegin ebenfalls aus uns sie arbeitet wieder mehr - Verdienst im Nov. von 755,23 € . Bleibt die MA weiterhin geringfügig beschäftigt wenn sie über das Kalenderjahr 2024 gesehen die Grenze von 6456 € (538 € x 12) nicht überschreitet.
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