Expertenforum - Überschreitung der geringfügigkeitsgrenze

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  • 01
    Überschreitung der geringfügigkeitsgrenze

    Eine MA ist geringfügig angestellt - sie arbeitet in den ungeraden Wochen 7 Stunden an einem Montag und an geraden Wochen an einen Freitag 7 Stunden - das sind mtl. unterschiedliche Beträge die ausbezahlt werden - sie liegt bist Sept. 2024 unter den 538 € (bis 30.09. hat sie 4260,35 € verdient ) im Sept. überschreitet Sie die Grenze da sie Vertretung für eine Kollegin macht und es werden 547,20 € ausbezahlt - im Nov. fällt die Kollegin ebenfalls aus uns sie arbeitet wieder mehr - Verdienst im Nov. von 755,23 € . Bleibt die MA weiterhin geringfügig beschäftigt wenn sie über das Kalenderjahr 2024 gesehen die Grenze von 6456 € (538 € x 12) nicht überschreitet.


    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • 02
    RE: Überschreitung der geringfügigkeitsgrenze

    Hallo Abrechnungsstelle,
     
    bei unvorhersehbar schwankender Höhe des Arbeitsentgelts und in den Fällen, in denen
    im Rahmen einer Dauerbeschäftigung saisonbedingt vorhersehbar unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt werden, ist der regelmäßige Betrag durch Schätzung bzw. durch eine
    Durchschnittsberechnung zu ermitteln.
     
    Die Tatsache, dass aufgrund des unvorhersehbaren Jahresverlaufs in einzelnen Monaten auch Arbeitsentgelte oberhalb von 538,00 Euro erzielt werden, ist unschädlich für das Vorliegen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, solange die Jahresentgeltgrenze von 6.456,00 Euro nicht überschritten wird.
     
    Die Feststellung der gewissenhaften Schätzung bleibt für die Vergangenheit auch dann maßgebend, wenn sie infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände mit den tatsächlichen Arbeitsentgelten aus der Beschäftigung nicht übereinstimmt.
     
    Da nach Ihrer Schilderung der „Jahreswert“ in Höhe von 6.456,00 Euro (Wert für 2024) nicht überschritten wird, bleibt die Beschäftigung auch im November 2024 weiterhin geringfügig entlohnt. Allerdings sind von dem erhöhten Arbeitsentgelt Beiträge an die Minijob-Zentrale abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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