Expertenforum - Unterbrechung wegen Meisterschule

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  • 01
    Unterbrechung wegen Meisterschule

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter wird ab November bis einschließlich März die Meisterschule besuchen, ohne Lohnfortzahlung in der Zeit. Ab wann muss er sich selbst krankenversichern? Ich rechne mit Datev ab und da gibt es eigentlich einen extra Ausfallschlüssel für diesen Fall, habe aber gehört, dass es besser sein soll, als Ausfallschlüssel unbezahlten Urlaub/Unterbrechung einzugeben, weil das einer Abmeldung gleich kommt und sich der Mitarbeiter dann sofort um eine Krankenversicherung kümmern muss...bitte um Rückmeldung, danke.

  • 02
    RE: Unterbrechung wegen Meisterschule

    Hallo dieGärtner,
     
    nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen (Zeit-)Monat.
    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Ende eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ zu erstatten ist.
     
    Der Meisterschüler hat nach dem sozialversicherungsrechtlichen Ende der Beschäftigung für die Zeit des Besuchs der Meisterschule den Krankenversicherungsschutz eigenständig z. B. im Rahmen einer freiwilligen Versicherung sicherzustellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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