Guten Morgen zusammen,
wir haben einen Versorgungsbezieher, der bis 11/24 bei uns den vollen Freibetrag schon seit Jahren hatte. In 11/24 haben wir einen anteiligen Freibetrag gemeldet bekommen und dann ist das aufgefallen, dass es all die Jahre falsch läuft. Was mich aber wundert: wieso wurde dieser Fehler nie über das Rückmeldeverfahren korrigiert?
Meine Frage ich nun: muss das für dieses Jahr korrgiert werden und dürfen wir uns auf die Richtigkeit durch das Rückmeldeverfahren berufen und es muss nicht korrigiert werden?
danke schon mal!
Mit freundlichen Grüßen
Denise Paulsen