Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine kleinere Zahlstelle für Versorgungsbezüge.
Nun ist es so, dass wir die Zahlung von Versorgungsbezügen im nächsten Jahr an eine Versorgungskasse abgeben.
Da es nur einen Abmeldegrund "3" gibt, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich noch besondere Informationspflichen an die einzelnen Krankenkassen gibt. Ein richtiges Ende des Versorgungsbezuges ist es ja nicht, sondern nur die Zahlstelle wechselt.