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Verordnungen

EVV – Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht (Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV -EVV)
Sozialversicherungsrecht
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EVV – Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV



§ 4 EVV, Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. 1. 2024 in Kraft.


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