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Richtlinien

BRi – Begutachtungs-Richtlinien

Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 17 Absatz 1 SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien - BRi)
Sozialversicherungsrecht
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BRi – Begutachtungs-Richtlinien



Ziff. 4.11.2. BRi, [F 6.2] Haushaltsführung (ohne Berücksichtigung von Wegstrecken)

Zu bewerten ist, ob die untersuchte Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen.

[F 6.2.1] Einkaufen für den täglichen Bedarf

Einkäufe für den täglichen Bedarf, z. B. Lebensmittel, Hygieneartikel, Zeitung tätigen

[F 6.2.2] Zubereitung einfacher Mahlzeiten

Vorbereitete Speisen erwärmen, je nach individuellen Gegebenheiten auf dem Herd, im Backofen oder in der Mikrowelle, oder einfache Mahlzeiten zubereiten

Dies umfasst die Zubereitung eines Heißgetränkes oder kleiner Speisen wie z. B. eines Spiegeleies. Ebenso sind das Entnehmen der Speisen aus Aufbewahrungsort und -behältnis sowie das Belegen von Brotscheiben oder Brötchen, Öffnen von Konserven zu berücksichtigen.

[F 6.2.3] Einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten

Einfache und körperlich leichte Haushaltstätigkeiten ausführen

Darunter fallen z. B. Tisch decken, abräumen, spülen, Spülmaschine nutzen, Wäsche falten, Staub wischen.

[F 6.2.4] Aufwendige Aufräum- und Reinigungsarbeiten einschließlich Wäschepflege

Aufwendige und körperlich schwere Haushaltstätigkeiten ausführen

Darunter fallen z. B. Böden wischen, Staub saugen, Fenster putzen, Wäsche waschen, Bett beziehen.

[F 6.2.5] Nutzung von Dienstleistungen

Pflegerische oder haushaltsnahe Dienstleistungen organisieren und steuern

Darunter fallen z. B. Pflegedienst, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Wäscherei, Handwerker, Friseur oder Fußpflege.

[F 6.2.6] Umgang mit finanziellen Angelegenheiten

Alltägliche finanzielle Angelegenheiten erledigen

Darunter fallen z. B. Führen eines Girokontos, Überweisungen vornehmen oder entscheiden, ob genügend Bargeld im Hause ist, eine Rechnung bezahlt werden muss und ggf. die dazu notwendigen Schritte einzuleiten oder durchzuführen.

[F 6.2.7] Umgang mit Behördenangelegenheiten

Umgang mit staatlichen und kommunalen Behörden sowie Sozialversicherungsträgern

Darunter fallen z. B. die Entscheidung, ob ein Antrag gestellt oder ein Behördenbrief beantwortet werden muss, und ggf. die dazu notwendigen Schritte einzuleiten oder durchzuführen.


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