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§ 451e HGB, Haftungshöchstbetrag

Abweichend von § 431 Absatz 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 EUR je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.


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