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§ 184g StGB, Jugendgefährdende Prostitution

Wer der Prostitution

  • 1.in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter 18 Jahren bestimmt ist, oder
  • 2.in einem Haus, in dem Personen unter 18 Jahren wohnen,
in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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