Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft.
§ 19 neugefasst durch V vom 24. 11. 2022 (BAnz. AT 24. 11. 2022 V2), geändert durch V vom 29. 11. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 380) (5. 12. 2024).
Vorherige Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.