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    BVerfG 28.06.2018 - 2 BvR 1089/18 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

    Vorinstanz

    nachgehend BVerfG, 27. Mai 2019, Az: 2 BvR 1089/18 - Vz 2/19, Beschwerdekammerbeschluss

    Tenor

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Gründe

    1

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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