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    BVerfG 08.09.2017 - 1 BvQ 51/17 - Ablehnung des Erlasses einer eA mangels hinreichender Substantiierung des Antrags gem § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG

    Normen

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG

    Tenor

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

    Gründe

    1

    Der Antrag ist unzulässig. Er genügt schon nicht den - auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltenden (vgl. BVerfGE 122, 63 73 f.>) - Begründungsanforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG.

    2

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar


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