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    BVerfG 05.07.2016 - 2 BvR 1349/16 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

    Vorinstanz

    vorgehend OLG Celle, 2. März 2016, Az: 2 VAs 19/16, Beschluss
    nachgehend BVerfG, 21. Juni 2017, Az: 2 BvR 1349/16 - Vz 12/17, Beschwerdekammerbeschluss

    Tenor

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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