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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.2.11. MobRehaEmpf, Verlängerungskriterien

Es wird auf die Ausführungen in Ziff. I.11. des Allgemeinen Teils verwiesen. 1

1 Die Verlängerung einer mobilen neurologischen Rehabilitation orientiert sich an den Ausführungen der BAR zur Behandlungsdauer in der Anlage 2 zur neurologischen Rehabilitation in der Phase C.


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