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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.VII. RS 1991/01, Erziehungsrenten

(1) Die Erziehungsrenten werden erstmals vom 1. 1. 1992 an in die Einkommensanrechnung einbezogen. Dafür entfallen die bisherigen festen Einkommensgrenzen, die beim Überschreiten zum vollständigen Wegfall der Erziehungsrente geführt haben.

(2) Die Einkommensanrechnung für Erziehungsrenten wird genauso wie für die Witwen/Witwer durchgeführt. Es gelten dieselben Freibeträge und es sind dieselben Einkommensarten anzurechnen oder nicht anzurechnen.

(3) . . .


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