Ziff. 3.2. RS 1998/02, Höhe des vom Versicherten zu tragenden Eigenanteils
Versicherte leisten zu der kieferorthopädischen Behandlung einen Eigenanteil in Höhe von 20 v. H. der Kosten an den Vertragszahnarzt. Die Modalitäten zur Ermittlung des Eigenanteils, insbesondere bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer versicherter Kinder, sowie zur Auszahlung des vom Versicherten getragenen Eigenanteils bleiben unverändert.
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