Gesetze
OWiG – Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Sonstige
OWiG – Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Erster Teil, Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt, Geltungsbereich
§ 1 OWiG, Begriffsbestimmung
§ 2 OWiG, Sachliche Geltung
§ 3 OWiG, Keine Ahndung ohne Gesetz
§ 4 OWiG, Zeitliche Geltung
§ 5 OWiG, Räumliche Geltung
§ 6 OWiG, Zeit der Handlung
§ 7 OWiG, Ort der Handlung
Zweiter Abschnitt, Grundlagen der Ahndung
§ 8 OWiG, Begehen durch Unterlassen
§ 9 OWiG, Handeln für einen anderen
§ 10 OWiG, Vorsatz und Fahrlässigkeit
§ 11 OWiG, Irrtum
§ 12 OWiG, Verantwortlichkeit
§ 13 OWiG, Versuch
§ 14 OWiG, Beteiligung
§ 15 OWiG, Notwehr
§ 16 OWiG, Rechtfertigender Notstand
Dritter Abschnitt, Geldbuße
§ 17 OWiG, Höhe der Geldbuße
§ 18 OWiG, Zahlungserleichterungen
Vierter Abschnitt, Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
§ 19 OWiG, Tateinheit
§ 20 OWiG, Tatmehrheit
§ 21 OWiG, Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit
Fünfter Abschnitt, Einziehung von Gegenständen
§ 22 OWiG, Einziehung von Gegenständen
§ 23 OWiG, Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung
§ 24 OWiG, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 25 OWiG, Einziehung des Wertersatzes
§ 26 OWiG, Wirkung der Einziehung
§ 27 OWiG, Selbständige Anordnung
§ 28 OWiG, Entschädigung
§ 29 OWiG, Sondervorschrift für Organe und Vertreter
Sechster Abschnitt, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
§ 29a OWiG, Einziehung des Wertes von Taterträgen
§ 30 OWiG, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Siebenter Abschnitt, Verjährung
§ 31 OWiG, Verfolgungsverjährung
§ 32 OWiG, Ruhen der Verfolgungsverjährung
§ 33 OWiG, Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
§ 34 OWiG, Vollstreckungsverjährung
Zweiter Teil, Bußgeldverfahren Erster Abschnitt, Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 35 OWiG, Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde
§ 36 OWiG, Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
§ 37 OWiG, Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
§ 38 OWiG, Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten
§ 39 OWiG, Mehrfache Zuständigkeit
§ 40 OWiG, Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft
§ 41 OWiG, Abgabe an die Staatsanwaltschaft
§ 42 OWiG, Übernahme durch die Staatsanwaltschaft
§ 43 OWiG, Abgabe an die Verwaltungsbehörde
§ 44 OWiG, Bindung der Verwaltungsbehörde
§ 45 OWiG, Zuständigkeit des Gerichts
Zweiter Abschnitt, Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 46 OWiG, Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
§ 47 OWiG, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
§ 48 OWiG, (weggefallen)
§ 49 OWiG, Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
§ 49a OWiG, Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 49b OWiG, Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
§ 49c OWiG, Dateiregelungen
§ 49d OWiG, Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte
§ 50 OWiG, Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
§ 51 OWiG, Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde
§ 52 OWiG, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Dritter Abschnitt, Vorverfahren I., Allgemeine Vorschriften
§ 53 OWiG, Aufgaben der Polizei
§ 54 OWiG, (weggefallen)
§ 55 OWiG, Anhörung des Betroffenen
II., Verwarnungsverfahren
§ 56 OWiG, Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
§ 57 OWiG, Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes
§ 58 OWiG, Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung
III., Verfahren der Verwaltungsbehörde
§ 59 OWiG, Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, Entschädigung von Zeugen und Dritten
§ 60 OWiG, Verteidigung
§ 61 OWiG, Abschluss der Ermittlungen
§ 62 OWiG, Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
IV., Verfahren der Staatsanwaltschaft
§ 63 OWiG, Beteiligung der Verwaltungsbehörde
§ 64 OWiG, Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit
Vierter Abschnitt, Bußgeldbescheid
§ 65 OWiG, Allgemeines
§ 66 OWiG, Inhalt des Bußgeldbescheides
Fünfter Abschnitt, Einspruch und gerichtliches Verfahren I., Einspruch
§ 67 OWiG, Form und Frist
§ 68 OWiG, Zuständiges Gericht
§ 69 OWiG, Zwischenverfahren
§ 70 OWiG, Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs
II., Hauptverfahren
§ 71 OWiG, Hauptverhandlung
§ 72 OWiG, Entscheidung durch Beschluss
§ 73 OWiG, Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung
§ 74 OWiG, Verfahren bei Abwesenheit
§ 75 OWiG, Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung
§ 76 OWiG, Beteiligung der Verwaltungsbehörde
§ 77 OWiG, Umfang der Beweisaufnahme
§ 77a OWiG, Vereinfachte Art der Beweisaufnahme
§ 77b OWiG, Absehen von Urteilsgründen
§ 78 OWiG, Weitere Verfahrensvereinfachungen
III., Rechtsmittel
§ 79 OWiG, Rechtsbeschwerde
§ 80 OWiG, Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 80a OWiG, Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte
Sechster Abschnitt, Bußgeld- und Strafverfahren
§ 81 OWiG, Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren
§ 82 OWiG, Bußgelderkenntnis im Strafverfahren
§ 83 OWiG, Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Siebenter Abschnitt, Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 84 OWiG, Wirkung der Rechtskraft
§ 85 OWiG, Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 86 OWiG, Aufhebung des Bußgeldbescheides im Strafverfahren
Achter Abschnitt, Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen
§ 87 OWiG, Anordnung der Einziehung
§ 88 OWiG, Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Neunter Abschnitt, Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
§ 89 OWiG, Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
§ 90 OWiG, Vollstreckung des Bußgeldbescheides
§ 91 OWiG, Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung
§ 92 OWiG, Vollstreckungsbehörde
§ 93 OWiG, Zahlungserleichterungen
§ 94 OWiG, Verrechnung von Teilbeträgen
§ 95 OWiG, Beitreibung der Geldbuße
§ 96 OWiG, Anordnung von Erzwingungshaft
§ 97 OWiG, Vollstreckung der Erzwingungshaft
§ 98 OWiG, Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende
§ 99 OWiG, Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
§ 100 OWiG, Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung
§ 101 OWiG, Vollstreckung in den Nachlass
§ 102 OWiG, Nachträgliches Strafverfahren
§ 103 OWiG, Gerichtliche Entscheidung
§ 104 OWiG, Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
Zehnter Abschnitt, Kosten I., Verfahren der Verwaltungsbehörde
§ 105 OWiG, Kostenentscheidung
§ 106 OWiG, Kostenfestsetzung
§ 107 OWiG, Gebühren und Auslagen
§ 108 OWiG, Rechtsbehelf und Vollstreckung
II., Verfahren der Staatsanwaltschaft III., Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs IV., Auslagen des Betroffenen Elfter Abschnitt, Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen Zwölfter Abschnitt, Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
§ 110a OWiG, Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen
§ 110b OWiG, Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 110c OWiG, Entsprechende Geltung der StPO für Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
Dritter Teil, Einzelne Ordnungswidrigkeiten Erster Abschnitt, Verstöße gegen staatliche Anordnungen
§ 111 OWiG, Falsche Namensangabe
§ 112 OWiG, Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans
§ 113 OWiG, Unerlaubte Ansammlung
§ 114 OWiG, Betreten militärischer Anlagen
§ 115 OWiG, Verkehr mit Gefangenen
Zweiter Abschnitt, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
§ 116 OWiG, Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
§ 117 OWiG, Unzulässiger Lärm
§ 118 OWiG, Belästigung der Allgemeinheit
§ 119 OWiG, Grob anstößige und belästigende Handlungen
§ 120 OWiG, Verbotene Ausübung der Prostitution
§ 121 OWiG, Halten gefährlicher Tiere
§ 122 OWiG, Vollrausch
§ 123 OWiG, Einziehung, Unbrauchbarmachung
Dritter Abschnitt, Missbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
§ 124 OWiG, Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
§ 125 OWiG, Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
§ 126 OWiG, Missbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
§ 127 OWiG, Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können
§ 128 OWiG, Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen
§ 129 OWiG, Einziehung
Vierter Abschnitt, Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen Fünfter Abschnitt, Gemeinsame Vorschriften Vierter Teil, Schlussvorschriften
§ 132 OWiG, Einschränkung von Grundrechten
§ 133 OWiG, Übergangsvorschriften
§ 134 OWiG, Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigungen
§ 135 OWiG
§ 66 OWiG , Inhalt des Bußgeldbescheides (1) Der Bußgeldbescheid enthält
1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter, 2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers, 3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften, 4. die Beweismittel, 5. die Geldbuße und die Nebenfolgen. (2) Der Bußgeldbescheid enthält ferner
1. den Hinweis, dassa) der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 eingelegt wird, b) bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann, 2. die Aufforderung an den Betroffenen, spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft oder einer etwa bestimmten späteren Fälligkeit (§ 18 )a) die Geldbuße oder die bestimmten Teilbeträge an die zuständige Kasse zu zahlen oder b) im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Vollstreckungsbehörde (§ 92 ) schriftlich oder zur Niederschrift darzutun, warum ihm die fristgemäße Zahlung nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, und 3. die Belehrung, dass Erzwingungshaft (§ 96 ) angeordnet werden kann, wenn der Betroffene seiner Pflicht nach Nummer 2 nicht genügt. (3) Über die Angaben nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 hinaus braucht der Bußgeldbescheid nicht begründet zu werden.
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§ 65 OWiG