Plan für den Ausbildungsverlauf
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es einen gesetzlichen Ausbildungsrahmenplan. Er ist Teil der Ausbildungsordnung und regelt den Ausbildungsinhalt. Konkreter wird es im Ausbildungsvertrag, der einen betrieblichen Ausbildungsplan enthält. Darin werden der Verlauf der Ausbildung im Betrieb und die Inhalte genauer beschrieben. Ausbildungsbetriebe erstellen für jede auszubildende Person einen solchen Ausbildungsplan.
Lerninhalte und Ausbildungsziel
Der Betrieb trägt Sorge dafür, dass seine Auszubildenden das vorgesehene Ausbildungsziel erreichen können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Ausbildende, alle vorgeschriebenen Lerninhalte in der Ausbildung zu vermitteln. Je nach anerkanntem Ausbildungsberuf dauert die Ausbildungszeit zwei bis dreieinhalb Jahre. Außerdem haben Ausbildungsbetriebe ihre Nachwuchskräfte zur Teilnahme an Berufsschulunterricht, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens anzuhalten.
Berichtsheft im Auge behalten
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet die Auszubildenden zum Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft). Nahezu alle Ausbildungsordnungen sehen vor, dass sie ihr Berichtsheft während der Arbeitszeit führen dürfen. Das sollten Unternehmen nicht als verschenkte Zeit betrachten: Die Auszubildenden lernen dadurch frühzeitig das Dokumentieren von Arbeitsprozessen.
Digitales Berichtsheft
Der Begriff Berichtsheft mag altmodisch klingen, aber die Digitalisierung hat längst auch die Ausbildung erreicht. Azubis können ihr Berichtsheft auch elektronisch führen, sofern sie sich mit dem Ausbildungsbetrieb darauf verständigt haben. Die Form ist im Ausbildungsvertrag festzuhalten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter, die digitale Lösungen für Berichtshefte entwickelt haben.
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Ausbildungsnachweisheft
Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen Azubis das Ausbildungsnachweisheft ausgefüllt vorlegen. Arbeitgeber sollten ihre Auszubildenden motivieren, das Heft begleitend zur Ausbildung zu nutzen.
Funktionen des Berichtshefts
Das Berichtsheft erfüllt mehrere Funktionen:
- Es dient als dokumentarischer und rechtlicher Nachweis über den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung.
- Auszubildende legen es der zuständigen Stelle vor, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
- Gut geführte Ausbildungsnachweise ermöglichen es zudem allen Beteiligten, die Inhalte mit dem vorgegebenen Ausbildungsrahmenplan abzugleichen. Empfehlenswert ist, sie regelmäßig, am besten monatlich, gemeinsam durchzugehen.
Für die Prüfung des Berichtshefts sind die Ausbildenden beziehungsweise die Ausbildungsleitung im Betrieb zuständig.
Abschluss der Ausbildung
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit oder mit der Abschlussprüfung, falls der oder die Auszubildende sie vor Ablauf der Ausbildungszeit besteht. Einige Besonderheiten sind zu beachten:
- In anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Abschlussprüfungen bei Nichtbestehen höchstens zweimal wiederholt werden.
- Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei.
- Der ausbildende Betrieb hat Auszubildende für die Prüfung freizustellen und sie mit ihrer Zustimmung rechtzeitig anzumelden.
- Geprüft wird, ob die Nachwuchskraft die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, über die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse verfügt und ob sie mit dem in der Berufsschule vermittelten Lehrstoff vertraut ist.
- Die Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung werden in der Abschlussprüfung zugrunde gelegt.