Überblick: Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiterhin ihr Arbeitsentgelt. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Entgeltfortzahlung

Im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) wird nicht nur bestimmt, wer Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit hat, sondern auch, welche Entgelte fortzuzahlen sind und was bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit eines oder einer Beschäftigten zu beachten ist.

Sind Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich zunächst für längstens sechs Wochen verpflichtet, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen (§§ 3 ff. EFZG). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V).

Passend zum Thema

Online-Training Basiswissen Sozialversicherung – Modul 4: Entgeltfortzahlung

Mit unserem interaktiven Online-Training bekommen Sie einen guten Einstieg in das Thema Entgeltfortzahlung.

Umlage U1

Für Klein- und Mittelbetriebe ist die Entgeltfortzahlung an erkrankte Beschäftigte ein zum Teil erhebliches unkalkulierbares finanzielles Risiko. Daher regelt das Aufwendungsausgleichsgesetz, dass den Betrieben ein Teil der Aufwendungen erstattet wird. Die Finanzierung erfolgt über eine Umlage, die alle Arbeitgeber von Klein- und Mittelbetrieben mit bis zu 30 Beschäftigten monatlich an die Krankenkasse zahlen (U1).

Passend zum Thema

E-Paper Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zum Thema Entgeltfortzahlung finden Sie im E-Paper.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2025

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Überblick: Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Umlage- und Erstattungssätze 2025

Überprüfen Sie die aktuellen Umlage- und Erstattungssätze im Falle von Krankheit (Umlage U1) und betreffend den Mutterschutz (Umlage U2).

Mehr erfahren
Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.

Mehr erfahren
Beitragssätze

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.