Unfallversicherung und Existenzgründer

Selbstständige sind nur selten unfallversicherungspflichtig. Sie können der gesetzlichen Unfallversicherung aber in vielen Fällen über ihre Berufsgenossenschaft freiwillig beitreten. Dadurch erreichen sie eine wirksame Absicherung gegen Unfälle am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder nach Hause sowie gegen Berufskrankheiten. Eine mögliche Alternative ist die private Vorsorge.

Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung

Einige wenige Gruppen von Selbstständigen sind kraft Gesetzes, also ohne Antragstellung, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsberufe wie Hebammen, Physiotherapeuten und Logopäden. Auch Selbstständige in der Landwirtschaft sind gesetzlich unfallversichert. Alle anderen können sich freiwillig gegen Unfälle versichern.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist bei Unfällen während der Arbeit sowie auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte zuständig. Darüber hinaus sind anerkannte Berufskrankheiten abgesichert. Die Versicherung umfasst allerdings nur Personen- und keine Sachschäden.

Die Beitragshöhe wird individuell ermittelt und richtet sich nach der beruflichen Tätigkeit und dem damit verbundenen Risiko.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Bei Arbeitsunfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung an die Stelle der Krankenversicherung. Unabhängig davon, wer einen Unfall verschuldet hat, übernimmt sie zunächst unter anderem die

  • Kosten für ärztliche Betreuung,
  • Krankenhaus,
  • Medikamente
  • sowie Heil- und Hilfsmittel.
  • Nach schweren Arbeitsunfällen ist sie auch für die Rehabilitation oder eventuell für eine Rentenzahlung zuständig.
  • Während des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit zahlt sie ein sogenanntes Verletztengeld.

Der Beitrag sichert zudem eine steuerfreie Unfallrente, wenn dauerhafte Schäden bleiben. Allerdings wird die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, wenn sie zusammen mit der Unfallrente eine bestimmte Grenze übersteigt.

DGUV

DGUV Unfallversicherung

Mehr Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Arbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.

Mehr erfahren
Altersteilzeit und Sozialversicherung

Welche Modelle der Altersteilzeit möglich sind und welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Mehr erfahren
Beschäftigung in Altersteilzeit

Informieren Sie sich, was Altersteilzeit bedeutet, welche Varianten es gibt und welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen sich ergeben.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.