Meldegründe und Meldefristen im Überblick
Die wichtigsten Abgabegründe und Fristen zu den Sozialversicherungsmeldungen:
Meldegrund | Frist |
Sofortmeldung | Umgehend, spätestens bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses in bestimmten Branchen |
Anmeldung | Mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn |
Stornierungsmeldung | Unverzüglich |
Änderungsmeldung | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung oder nach Eintritt des meldepflichtigen Tatbestands |
Abmeldung | Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Beschäftigung |
Jahresmeldung | mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres |
UV-Jahresmeldung | Bis zum 16. Februar des Folgejahres |
Unterbrechungsmeldungen, zum Beispiel bei Bezug von Krankengeld oder Elternzeit | Innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats der Unterbrechung |
Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung) | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Zahlung |
Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung |
GKV-Monatsmeldung | Mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung durch die Krankenkasse |
Meldungen bei Insolvenz | Zum Tag des rechtlichen Endes der Beschäftigung |
Meldeschlüssel
Mit dem Meldeschlüssel teilt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern mit, aus welchem Anlass die Meldung abgegeben wird. Auch die Art der Beschäftigung wird so übermittelt. Unverzichtbare Bestandteile der Meldung zur Sozialversicherung sind die Abgabegründe, der Personengruppen-, der Beitragsgruppen- und der Tätigkeitsschlüssel.
Gängige Meldegründe sind die Anmeldung, die Abmeldung, die Jahresmeldung und die Unterbrechungsmeldungen zu verschiedenen Anlässen. Daneben gibt es eine Reihe von Sondermeldungen. Der Abgabegrund verdeutlicht den Zweck der Meldung und legt fest, welche Angaben gemacht werden müssen. Die Daten werden elektronisch an die jeweilige Krankenkasse der Beschäftigten übermittelt (DEÜV-Meldung).
Die Schlüsselzahlen für die Abgabegründe sind zweistellig. Treffen in einer Meldegruppe mehrere Tatbestände und damit Abgabegründe zu, ist grundsätzlich der niedrigste Schlüssel zu verwenden.
In Anlage 3 des Gemeinsamen Rundschreibens „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ finden Sie eine Übersicht der zu meldenden Sachverhalte.
Beschäftigungszeiten melden
Wird eine Abmeldung, eine Jahresmeldung, eine Unterbrechungsmeldung oder eine Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erforderlich, sind die Felder wie folgt auszufüllen:
Eingetragen wird der Zeitraum der Beschäftigung während eines Kalenderjahrs.
Dabei ist der Zeitraum bis zum Tag vor der Änderung oder Unterbrechung oder bis zum Ende der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, der Berufsausbildung oder der Altersteilzeitarbeit zu melden.
Bei mehreren Meldungen für Zeiträume desselben Kalenderjahrs dürfen bereits gemeldete Zeiträume nicht erneut eingetragen werden.