Minijobs

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Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.

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    04.12.2024 | Neuer Mindestlohn zum 1. Januar

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E-Paper Minijobs – geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2025 – Minijobs

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