Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 1079 ZPO
§ 1079 ZPO, Zuständigkeit
Für die Ausstellung der Bestätigungen nach
- 1. Artikel 9 Absatz 1, Artikel 24 Absatz 1, Artikel 25 Absatz 1 und
- 2. Artikel 6 Absatz 2 und 3
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