Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 186 FamFG
§ 186 FamFG, Adoptionssachen
Adoptionssachen sind Verfahren, die
- 1. die Annahme als Kind,
- 2. die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- 3. die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
- 4. die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Absatz 1 BGB
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service