Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.2.1. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.1. MobRehaEmpf, Mobile Rehabilitation in indikationsspezifischen Bereichen
Mobile Rehabilitation kann auch in nichtgeriatrischen Indikationsbereichen erforderlich sein. Hinweise dafür ergaben sich beispielsweise aus der Basisdokumentation Mobile Geriatrische Rehabilitation, in der im Einzelfall auch Rehabilitanden außerhalb der Geriatrie behandelt wurden, aber auch aus Erfahrungen und Hinweisen der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe).
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