Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 9 EntgFG Ziff. 1. RS 1998/01
§ 9 EntgFG Ziff. 1. RS 1998/01, Grundsatz
(1) Durch diese Vorschrift wird den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch bei solchen stationären Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme zugestanden, während deren Dauer zwar keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die jedoch medizinisch notwendig sind (vgl. BAG vom 29. 11. 1973 — 5 AZR 205/73 —, USK 73217, EEK I/390 und vom 10. 5. 1978 — 5 AZR 15/77 —, USK 78103, EEK I/602).
(2) Sind die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 erfüllt, dann gelten die Vorschriften der §§ 3, 4, 6 bis 8 entsprechend. Der § 9 bildet zwar eine eigenständige Anspruchsgrundlage; die hiernach zustehenden Ansprüche gehen aber hinsichtlich Dauer und Höhe über den §§ 3 und 4a festgelegten Leistungsumfang hinaus. Zur Anrechnung möglicher Urlaubstage vgl. § 9, Ziff. 7.
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