Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Zahlung, Antragstellung und Erstattung
Kurzarbeit und Schlechtwetter - Zahlung, Antragstellung und Erstattung
Der Arbeitgeber muss KUG, Saison-KUG sowie die ergänzenden Leistungen für die jeweiligen Arbeitnehmer kostenlos berechnen und auszahlen. Zudem hat er der Agentur für Arbeit die Voraussetzungen für die Gewährung nachzuweisen.
Das verauslagte konjunkturelle beziehungsweise saisonale KUG sowie die ergänzenden Listungen werden dem Arbeitgeber auf seinen Antrag hin erstattet. Hierfür sind Vordrucke zu verwenden, die dem Betrieb von der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden oder im Internet unter arbeitsagentur.de heruntergeladen werden können. Der Antrag ist an die für den Betrieb zuständige Agentur für Arbeit zu richten und muss für jeden Anspruchszeitraum (Kalendermonat) gestellt werden.
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