Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Ziff. 3.8.2.3. RS 2010/03
Ziff. 3.8.2.3. RS 2010/03, Hinzurechnungsbeträge
Hinzurechnungsbeträge nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und 4 SvEV sind nicht in das Wertguthaben einzustellen, da es sich um fiktive Beträge handelt, die ausschließlich dem Ausgleich des vom Arbeitgeber erbrachten geldwerten Vorteils einer Zukunftssicherungsleistung dienen.
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