Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.3.2.15. RS 2010/04
Ziff. II.3.2.15. RS 2010/04, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft
Arbeitsentgelte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft sind bei der Bemessung zur Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 22. 4. 87 — 10 RAr 5/86 — und vom 22. 4. 87 — 10 RAr 6/86 —).
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service