Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.3.2.19. RS 2010/04
Ziff. II.3.2.19. RS 2010/04, Einstrahlung und Ausstrahlung
Hinsichtlich der Berechnung der Umlage in Entsendefällen ist das Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer, die den deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht unterliegen, zu berücksichtigen (vgl. ergänzend AusEinstr-RL vom 2. 11. 2010). Werden die Personalkosten im Inland steuerlich berücksichtigt, sind Umlagebeträge zu entrichten.
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