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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.2.5.1. RS 2016/03
Ziff. 2.2.5.1. RS 2016/03, Abgrenzung zur Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB V
Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB V, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen
- - einer stationären Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V),
- - einer medizinischen Vorsorgeleistung (§ 23 Absatz 2 und 4 SGB V),
- - einer medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter oder Väter (§ 24 SGB V),
- - häuslicher Krankenpflege (§ 37 SGB V),
- - einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 40 SGB V) oder
- - einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation für Mütter oder Väter (§ 41 SGB V)
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