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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. C.I.8.4.4. RS 2022/13
Ziff. C.I.8.4.4. RS 2022/13, Zusammentreffen von Insolvenzgeld und Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung
Ein Aufrechnungsverfahren nach C.I.8.4.3 ist nicht möglich, wenn sich der Insolvenzgeldzeitraum und der Zeitraum, für den die Kranken- und Pflegeversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V/§ 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB XI durchgeführt wurde, nicht überschneiden. Hat im Insolvenzgeldzeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Anspruch auf Urlaubsabgeltung geruht, kommt es nicht zu einer Aufrechnung der Beiträge, da für diese Zeiträume kein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht (§ 166 Absatz 1 Nummer 1 SGB III).
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