Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
[3.] SoFa-RLP
[3.] SoFa-RLP, Stundenverteilung
(1) Der berufsbezogene Unterricht umfasst insgesamt 880 Stunden. Die nachstehende Übersicht zeigt die Verteilung dieser Stunden auf vier Lerngebiete
Zeitrichtwerte in den Ausbildungsjahren (in Stunden) | |||||||
Lerngebiete | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | insgesamt | |||
Wirtschaftslehre | 100 | 80 | 100 | 280 | |||
Sozialversicherungslehre | 80 | 60 | 60 | 200 | |||
Rechtslehre | 80 | 80 | 80 | 240 | |||
Rechnungswesen | 60 | 60 | 40 | 160 | |||
Zeitrichtwerte insgesamt | 320 | 280 | 280 | 880 * |
* darin enthalten 80 Std. Datenverarbeitung (vgl. Anhang), die sich auf die 4 Lerngebiete wie folgt verteilen: Wirtschaftslehre 20 Std., Sozialversicherungslehre 20 Std., Rechtslehre 20 Std. und Rechnungswesen 20 Std.
(2) Der Rahmenlehrplan weist für jedes der 4 Lerngebiete dessen besonderen Beitrag zur Berufsqualifizierung aus. Die Lernziele und Lerninhalte der vier Lerngebiete werden im Unterricht der Berufsschule nach berufsspezifischen Erfordernissen und schul-organisatorischen Gegebenheiten vermittelt.
(3) Zur ganzheitlichen Erfassung von Problemstellungen und zur Förderung des Denkens in komplexen Zusammenhängen ist bei der Vermittlung der Lernziele der einzelnen Lerngebiete an geeigneten Stellen ein lerngebietsübergreifendes Vorgehen anzustreben. Insbesondere das Lerngebiet Rechnungswesen ist eng mit dem betriebswirtschaftlichen Teil der Wirtschaftslehre und mit der Sozialversicherungslehre zu verzahnen.
(4) Die berufsbezogene Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Lerngebieten zu gewährleisten.
(5) Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei
- - einen Arbeitsplatzrechner (PC) bedienen und die dazugehörige Software benutzen,
- - Anwendungssoftware und die multimedialen Möglichkeiten des Arbeitsplatzrechners zur Lösung berufsbezogener Aufgaben einsetzen,
- - die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Risiken einschätzen und die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherung anwenden,
- - persönliche, soziale, ökonomische und ökologische Folgen neuer Informations- und Kommunikationstechnologien beurteilen,
- - das Spannungsverhältnis zwischen dem technischen Machbaren, dem wirtschaftlich Vertretbaren und dem sozial Zumutbaren darstellen.
(6) An welchen Stellen, in welcher Reihenfolge oder in welcher wechselseitigen Verknüpfung der Lernziele und Lerninhalte zur Datenverarbeitung (vgl. Anhang) in die vier Lerngebiete eingefügt werden, hängt insbesondere von den thematischen Fragestellungen sowie vom Vorliegen von Konzepten für computergest ützten Unterricht ab. Außerdem müssen die Schulen mit entsprechender Hard- und Software ausgestattet sein.
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