Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.4. BRi
Ziff. 3.4. BRi, Begutachtung bei Krisensituationen von nationaler oder regionaler Tragweite
Auch in Krisensituationen ist unabhängig von ihrer Dauer ein bestmöglicher Zugang zur pflegerischen Versorgung sicherzustellen und den pflegebedürftigen Personen ein zeitnaher Zugang zu den ihnen zustehenden Leistungen zu gewähren. Das Gesetz sieht daher vor, dass eine Begutachtung bei einer Krisensituation von nationaler Tragweite oder, bezogen auf den Aufenthaltsort der versicherten Person, von regionaler Tragweite ausnahmsweise ohne Untersuchung der antragstellenden Person in ihrem Wohnbereich erfolgen kann.
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