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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.5.2. BRi
Ziff. 5.5.2. BRi, [KF 4.2] Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Dieses Modul entfällt bei Kindern im Alter bis zu 18 Monaten.
Die Einschätzung bezieht sich bei den Kriterien KF 4.2.1 bis KF 4.2.8 ausschließlich auf die kognitiven Funktionen und Aktivitäten und nicht auf die motorische Umsetzung.
Zu beurteilen sind hier lediglich Aspekte wie Erkennen, Entscheiden oder Steuern als Denkprozesse. Kognitive Funktionen beinhalten die Verarbeitung von äußeren Reizen. Ausschließliche Beeinträchtigungen der Mobilität oder der Sinnesfunktionen, z. B. des Sehens, sind hier somit nicht zu bewerten.
Bei den Kriterien zur Kommunikation KF 4.2.9 bis KF 4.2.11 sind auch die Auswirkungen von Hör-, Sprech- oder Sprachstörungen zu berücksichtigen.
Für diesen Bereich gilt eine ähnliche Graduierung wie im Falle der Selbständigkeit (4-stufige Skala). Der Unterschied liegt darin, dass hier keine Aktivität, sondern eine geistige Funktion beurteilt wird. Für die Bewertung ist unerheblich, ob ein zuvor selbständiges Kind eine Fähigkeit verloren hat oder nie ausgebildet hat. Die Bewertungsskala umfasst die gleichen Ausprägungen wie für Erwachsene (Punkt F 4.2).
Es gelten die gleichen Ausführungen wie für Erwachsene.
Bei den meisten Kriterien, die im Folgenden aufgeführt sind, findet sich der Hinweis:
"Bei Kindern unter . . . Jahren, . . . Monaten ist eine Beurteilung nicht erforderlich". Das bedeutet, dass andere Wertungen zwar zutreffen können, aber für die Berechnung eines Grads der Selbständigkeit keine Bedeutung haben und daher nicht dokumentiert werden müssen.
[KF 4.2.1] Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Fähigkeit, Personen aus dem näheren Umfeld wiederzuerkennen, d. h. Menschen, zu denen im Alltag regelmäßig direkter Kontakt besteht
Dazu gehören Familienmitglieder, Nachbarn, ggf. aber auch Pflegekräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Bei Kindern, die sich nicht verbal äußern können, ist das Erkennen von Personen daran abzulesen, ob und wie das Kind Kontakt aufnimmt.
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind erkennt andere Personen aus seinem näheren Umfeld unmittelbar.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Das Kind erkennt bekannte Personen beispielsweise erst nach einer längeren Zeit des Kontaktes in einem Gespräch oder es hat Schwierigkeiten, wenn auch nicht täglich, aber doch in regelmäßigen Abständen, vertraute Personen zu erkennen.
Die Beurteilung ist auch dann zu wählen, wenn ein Kind sicher zwischen bekannten und fremden Personen unterscheiden kann, sie aber (noch) nicht namentlich zuordnen kann.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Die aus dem näheren Umfeld stammenden Personen werden nur selten erkannt oder die Fähigkeit hängt ggf. von der Tagesform ab, d. h. die Fähigkeit unterliegt im Zeitverlauf erheblichen Schwankungen.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Auch Familienmitglieder werden nicht oder nur ausnahmsweise erkannt.
[KF 4.2.2] Örtliche Orientierung
Fähigkeit, sich in der räumlichen Umgebung zurechtzufinden, andere Orte gezielt anzusteuern und zu wissen, wo man sich befindet
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind findet sich in den regelmäßig genutzten Räumlichkeiten, beispielsweise Wohnzimmer oder Küche, ohne Probleme zurecht.
Ein Verirren in den Räumlichkeiten der eigenen Wohnung oder unmittelbar im Wohnbereich einer Einrichtung kommt nicht vor und das Kind findet sich auch in der näheren außerhäuslichen Umgebung zurecht.
Es kennt beispielsweise den Weg zu einer nahegelegenen Schule oder zur Wohnung eines anderen Kindes in der Nachbarschaft.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Es bestehen Schwierigkeiten, sich in der außerhäuslichen Umgebung zu orientieren, beispielsweise nach Verlassen des Hauses wieder den Weg zurückzufinden. In den eigenen Wohnräumen existieren solche Schwierigkeiten hingegen nicht.
Ein Kind kann z. B. ein Spielzeug aus einem anderen Zimmer holen oder der Gutachterin bzw. dem Gutachter das Badezimmer zeigen, hat aber außerhäusliche Orientierungsprobleme.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Das Kind hat auch in einer gewohnten Wohnumgebung Schwierigkeiten, sich zurechtzufinden. Regelmäßig genutzte Räumlichkeiten und Wege in der Wohnumgebung werden nicht immer erkannt.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Das Kind ist selbst in der eigenen Wohnumgebung regelmäßig auf Unterstützung bei der örtlichen Orientierung angewiesen.
[KF 4.2.3] Zeitliche Orientierung
Bei Kindern unter 2 Jahren und 6 Monaten ist eine Beurteilung nicht erforderlich.
Fähigkeit, zeitliche Strukturen zu erkennen
Dazu gehören Uhrzeit, Tagesabschnitte (Vormittag, Nachmittag, Abend etc.), Jahreszeiten und die zeitliche Abfolge des eigenen Lebens. Aufschluss über die Fähigkeit zur zeitlichen Orientierung geben Antworten auf die Frage nach der Jahreszeit, dem Jahr, dem Wochentag, dem Monat oder der Tageszeit.
Fähigkeit vorhanden:
Die zeitliche Orientierung ist ohne nennenswerte Beeinträchtigungen vorhanden. Das Kind kann die Uhr lesen und Jahreszeiten und Wochentage in der richtigen Reihenfolge aufzählen.
Fähigkeit größtenteils vorhanden: Das Kind ist die meiste Zeit über zeitlich orientiert, aber nicht durchgängig. Es hat z. B. Schwierigkeiten, ohne äußere Orientierungshilfen (Uhr, Dunkelheit etc.) den Tagesabschnitt zu bestimmen. Es verbindet eine bestimmte Zeit mit speziellen Routinen oder Ereignissen, beispielsweise kennt es die Uhrzeit einer Kindersendung im Fernsehen, ohne die Uhr lesen zu können, und kann die Wochentage benennen, wenn auch nicht unbedingt in der richtigen Reihenfolge.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Die zeitliche Orientierung ist nur in Ansätzen vorhanden. Das Kind ist auch unter Nutzung äußerer Orientierungshilfen zumeist nicht in der Lage, Tageszeiten zu erkennen, zu denen regelmäßig bestimmte Ereignisse stattfinden (z. B. Mittagessen). Es versteht nur einfache Zeitkonzepte, beispielsweise am Morgen, am Abend, in ein paar Minuten.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Das Verständnis für zeitliche Strukturen und Abläufe ist nicht vorhanden.
[KF 4.2.4] Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Fähigkeit, sich an kurz und auch länger zurückliegende Ereignisse oder Beobachtungen zu erinnern
Dazu gehört, dass das Kind z. B. weiß, was es zum Frühstück gegessen bzw. womit es sich am Vormittag beschäftigt hat. Man kann z. B. das Kind nach Ereignissen in Schule, Kindergarten in den letzten Tagen oder nach dem letzten Geburtstagsgeschenk fragen.
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind kann über kurz und auch länger zurückliegende Ereignisse Auskunft geben oder durch Handlungen und Gesten signalisieren, dass es sich erinnert.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Das Kind hat Schwierigkeiten, sich an länger zurückliegende Ereignisse zu erinnern, oder muss hierzu länger nachdenken, hat aber keine nennenswerten Probleme, sich an kürzer zurückliegende Ereignisse zu erinnern.
Fehlt die Verbalisierungsfähigkeit, sollte das Kind korrekt bejahen oder verneinen, wenn beispielsweise die Eltern Ereignisse schildern und das Kind gefragt wird, ob es sich tatsächlich so verhält.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Das Kind kann sich kaum an kurz zurückliegende Ereignisse erinnern. Es findet jedoch noch Spielsachen wieder, die vor seinen Augen versteckt worden sind.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Das Kind ist nicht (oder nur selten) in der Lage, sich an Ereignisse, Dinge oder Personen aus der eigenen Lebensgeschichte zu erinnern.
[KF 4.2.5] Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Fähigkeit, zielgerichtete Handlungen des Lebensalltags, die eine Abfolge von Teilschritten umfassen, zu steuern
Die Betonung liegt in diesem Fall auch auf dem Begriff Alltagshandlungen. Gemeint sind zielgerichtete Handlungen, die das Kind täglich oder nahezu täglich im Lebensalltag durchführt oder durchgeführt hat. Zu beurteilen sind altersgerechte Alltagshandlungen, z. B. die Einhaltung der Reihenfolge altersgerechter Spiele. Dies beginnt bereits mit 6 Monaten mit dem gezielten Greifen nach Gegenständen, um damit Geräusche zu machen oder im späteren Alter einen Turm zu bauen.
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind ist in der Lage, die erforderlichen Handlungsschritte selbständig in der richtigen Reihenfolge auszuführen oder zu steuern, sodass das angestrebte Ergebnis der Handlung erreicht wird.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Das Kind lässt sich ablenken oder kann sich nicht ausreichend konzentrieren. Erhält es dabei eine Erinnerungshilfe, kann es die Handlung aber selbständig fortsetzen.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Das Kind hat erhebliche Schwierigkeiten. Es verwechselt regelmäßig die Reihenfolge der einzelnen Handlungsschritte oder vergisst einzelne, notwendige Handlungsschritte.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Mehrschrittige Alltagshandlungen werden erst gar nicht begonnen oder nach den ersten Versuchen trotz Unterstützung aufgegeben.
[KF 4.2.6] Treffen von Entscheidungen im Alltag
Fähigkeit, folgerichtige und geeignete Entscheidungen im Alltag zu treffen
Dazu gehört beispielsweise die Entscheidung für ein bestimmtes Nahrungsmittel bei Tisch oder die Entscheidung über die Durchführung von Aktivitäten wie Spielen oder Freunde besuchen.
Zu klären ist hier die Frage, ob die Entscheidungen geeignet sind, das angestrebte Ziel zu erreichen oder ein gewisses Maß an Sicherheit und Wohlbefinden oder Bedürfnisbefriedigung zu gewährleisten, z. B. Abfordern von Einschlafritualen, Entscheidung zur Auswahl des Frühstücks für Kindergarten, Schule oder Entscheidung über bedarfsgerechte Kleidung für sportliche Aktivitäten.
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind kann auch in unbekannten Situationen folgerichtige Entscheidungen treffen, bei älteren Kindern beispielsweise der Umgang mit fremden Personen, die an der Haustür klingeln.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Im Rahmen der Alltagsroutinen oder zuvor besprochenen Situationen können Entscheidungen getroffen werden, das Kind hat aber Schwierigkeiten in unbekannten Situationen.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Das Kind trifft zwar Entscheidungen, diese Entscheidungen sind jedoch in der Regel nicht geeignet, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Kind mit nur leichter Bekleidung bei winterlichen Temperaturen im Freien spielen will. Gleiches gilt, wenn das Kind nur mit Unterstützung in Form von Anleitung, Aufforderung, Aufzeigen von Handlungsalternativen in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Das Kind kann Entscheidungen auch mit Unterstützung noch nicht, nur selten oder nicht mehr treffen. Es zeigt keine deutbare Reaktion auf das Angebot mehrerer Entscheidungsalternativen.
[KF 4.2.7] Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Bei Kindern unter 4 Jahren ist eine Beurteilung nicht erforderlich.
Fähigkeit, Sachverhalte zu verstehen und Informationen inhaltlich einordnen zu können
Hier geht es um Ereignisse und Inhalte, die Bestandteil des Alltagslebens sind. Gemeint ist etwa die Fähigkeit, zu erkennen, dass man sich in einer bestimmten Situation befindet, z. B. Spiel mit anderen Kindern, Schulbesuch, sowie die Fähigkeit, von anderen übermittelte Informationen aufzunehmen und inhaltlich zu verstehen. Beim Kind kann man sich z. B. am Regelverständnis für Spiele oder an der Fähigkeit zu komplizierteren Konstruktionen von Bauelementen mit und ohne Vorlage orientieren.
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind kann die Sachverhalte und Informationen aus dem Alltagsleben ohne nennenswerte Probleme verstehen. Dies entspricht etwa der (mentalen) Schulfähigkeit.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Das Kind kann einfache Sachverhalte und Informationen nachvollziehen, bei komplizierteren hat es jedoch Schwierigkeiten.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Das Kind kann auch einfache Informationen häufig nur nachvollziehen, wenn sie wiederholt erklärt werden. Dies liegt auch vor, wenn das Verständnis sehr stark von der Tagesform abhängt.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Das Kind gibt weder verbal noch nonverbal zu erkennen, dass es Situationen oder übermittelte Informationen verstehen kann.
[KF 4.2.8] Erkennen von Risiken und Gefahren
Bei Kindern unter 2 Jahren und 6 Monaten ist eine Beurteilung nicht erforderlich.
Fähigkeit, Risiken und Gefahren zu erkennen
Dazu gehören Gefahren wie Strom- und Wärmequellen, Gewässer/Schwimmbecken/Teiche, Straßenverkehr oder Baustellen.
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind kann die Risiken und Gefahrenquellen im Alltagsleben ohne Weiteres erkennen, auch wenn es ihnen aus anderen Gründen (z. B. aufgrund von somatischen Beeinträchtigungen) nicht aus dem Weg gehen kann.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Das Kind erkennt meist nur solche Risiken und Gefahren, die sich in der vertrauten innerhäuslichen Wohnumgebung wiederfinden. Es bestehen aber beispielsweise Schwierigkeiten, Risiken im Straßenverkehr angemessen einzuschätzen oder Gefährdungen in ungewohnter Umgebung zu erkennen.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Das Kind kann auch Risiken und Gefahren, denen es häufiger insbesondere in der Wohnung begegnet, oft nicht als solche erkennen.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Das Kind kann Risiken und Gefahren als solche nicht erkennen.
[KF 4.2.9] Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Fähigkeit, elementare Bedürfnisse verbal oder nonverbal mitzuteilen
Das beinhaltet, sich bei stark belastenden Empfindungen in Bezug auf elementare Bedürfnisse wie Schmerzen, Frieren, Hunger oder Durst, bemerkbar zu machen. Bei Sprachstörungen kann dies ggf. durch Laute, Mimik oder Gestik bzw. unter Nutzung von Hilfsmitteln erfolgen.
Liegt eine unzureichende Flüssigkeitsaufnahme aufgrund eines nicht ausreichenden Durstgefühls vor, so wird dies im Kriterium KF 4.4.9 "Trinken" bewertet.
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind kann elementare Bedürfnisse benennen oder durch Laute, Gestik, Mimik oder Nutzung von Hilfsmitteln deutlich machen, um welches Bedürfnis es sich handelt.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Das Kind äußert elementare Bedürfnisse nicht immer von sich aus oder nicht immer eindeutig, kann diese aber auf Nachfrage deutlich machen.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Es ist nur aus nicht eindeutigem Verhalten (z. B. Mimik, Gestik, Lautgebung, sprachliche Äußerungen) ableitbar, dass elementare Bedürfnisse bestehen. Welches elementare Bedürfnis betroffen ist, kann nicht kommuniziert werden, sondern muss von den Eltern aufwendig eruiert werden. Das Kind hat häufig Schwierigkeiten Zustimmung oder Ablehnung zu signalisieren.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Das Kind äußert nicht oder nur sehr selten Bedürfnisse, auch nicht in nonverbaler Form. Es kann keine Zustimmung oder Ablehnung deutlich machen.
[KF 4.2.10] Verstehen von Aufforderungen
Fähigkeit, Aufforderungen im Hinblick auf alltägliche Grundbedürfnisse zu verstehen
Zu alltäglichen Grundbedürfnissen gehören z. B. essen, trinken, sich kleiden, sich beschäftigen.
Fähigkeit vorhanden:
Aufforderungen und Bitten zu alltäglichen Grundbedürfnissen werden ohne Weiteres verstanden.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Einfache Bitten und Aufforderungen, wie z. B. "Setz dich bitte an den Tisch", "Zieh dir die Jacke über", "Komm zum Essen" werden verstanden; Aufforderungen zu komplexeren Handlungen müssen erklärt werden. Ggf. sind z. B. bei Schwerhörigkeit besonders deutliche Ansprache, Wiederholungen, Zeichensprache, Gebärdensprache oder Schrift erforderlich, um Aufforderungen verständlich zu machen.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Das Kind kann Aufforderungen, Bitten meist nicht verstehen, wenn diese nicht wiederholt geäußert und erläutert werden. Das Verständnis ist sehr von der Tagesform abhängig. Das Kind zeigt aber Zustimmung oder Ablehnung gegenüber nonverbalen Aufforderungen, z. B. bei Berührungen oder Geleiten an den Esstisch.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Das Kind kann Anleitung und Aufforderungen selbst nach wiederholten Äußerungen und Erläuterungen nicht verstehen.
[KF 4.2.11] Beteiligen an einem Gespräch
Fähigkeit, in einem Gespräch Gesprächsinhalte aufzunehmen, sinngerecht zu antworten und zur Weiterführung des Gesprächs Inhalte einzubringen
Fähigkeit vorhanden:
Das Kind kommt sowohl in Einzelgesprächen als auch in Gesprächen kleiner Gruppen gut zurecht. Es zeigt im Gespräch Eigeninitiative und Interesse und beteiligt sich, wenn vielleicht auch nur auf direkte Ansprache hin. Seine Äußerungen passen zu den Inhalten des Gesprächs. Es geht dabei um die Beteiligung an altersgemäßen Gesprächen.
Fähigkeit größtenteils vorhanden:
Das Kind kommt in Gesprächen mit einer anderen Person gut zurecht, in Gruppen ist es jedoch meist überfordert und verliert das Interesse. Das Kind ist darauf angewiesen, dass langsam und besonders deutlich gesprochen wird und immer wieder Worte und Sätze wiederholt werden, damit es einem Gespräch folgen kann. Hier ist auch die Kommunikation mit Gebärdensprache zu berücksichtigen.
Das Kind kann mindestens in 2-Wort-Sätzen sprechen und eigene Gefühle äußern.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden:
Das Kind kann auch einem Gespräch mit nur einer Person kaum folgen oder es kann sich nur wenig oder mit einzelnen Worten beteiligen. Das Kind zeigt wenig Eigeninitiative, reagiert aber auf Ansprache oder Fragen mit wenigen Worten, z. B. mit ja oder nein. Dies trifft auch zu, wenn sich das Kind am Gespräch beteiligt, meist aber vom Gesprächsinhalt abweicht, es führt z. B. ein Selbstgespräch oder es lässt sich durch Umgebungseinflüsse ablenken.
Fähigkeit nicht vorhanden:
Ein Gespräch mit dem Kind, das über einfache Mitteilungen an das Kind hinausgeht, ist auch unter Einsatz nonverbaler Kommunikation kaum oder nicht möglich.
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