Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.6. BRi
Ziff. 5.6. BRi, [KF 5] Ergebnis der Begutachtung
Es gelten die gleichen Ausführungen wie für Erwachsene (Punkt 4.10).
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