Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 45a SGB XI Ziff. 1.1. RS 2023/06
§ 45a SGB XI Ziff. 1.1. RS 2023/06, Betreuungsangebote
Es handelt sich um Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von pflegebedürftigen Personen mit einem allgemeinen oder besonderen Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich, z. B. in Form der Tages- oder Einzelbetreuung, übernehmen.
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