Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Mindestlohn
Mindestlohn
Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland bereits seit 2015. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Über die Anpassung des Mindestlohns entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammensetzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird.
Seit dem 01.01.2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Zu einer weiteren Anhebung – auf 12,82 Euro – kommt es Anfang 2025. Den entsprechenden Beschluss hat die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2023 gefasst.
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