Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Erläuterungen Ziff. 1. VVErstattungsverzicht
Erläuterungen Ziff. 1. VVErstattungsverzicht, Kosten für Verbandmittel und kieferchirurgische Behandlung (VB 58/94)
Der Erstattungsverzicht unmfasst sowohl Kosten für Verbandmittel als auch Kosten für ambulante kieferchirurgische Behandlung, die nicht von einem Zahnarzt erbracht wurden. Für Kosten ambulanter kieferchirurgischer Behandlungsmaßnahmen, die von einem Zahnarzt erbracht wurden, gilt der Erstattungsverzicht dagegen nicht.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service