Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.1.5. RS 2019/13
Ziff. 5.1.5. RS 2019/13, Hausgewerbetreibende
Hausgewerbetreibende (§ 1 Absatz 1 Buchstabe b HAG) sowie die in § 1 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe b und c HAG bezeichneten Personen, wenn sie hinsichtlich der Entgeltregelung gleichgestellt sind, sind nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 AAG vom U1-Verfahren ausgenommen.
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