Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.1.8. RS 2019/13
Ziff. 5.1.8. RS 2019/13, Mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Unternehmers
Die nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 KVLG 1989 pflichtversicherten mitarbeitenden Familienangehörigen eines landwirtschaftlichen Unternehmers haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EntgFG. Die Aufwendungen werden dem landwirtschaftlichen Unternehmer nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 AAG jedoch nicht erstattet. Umlagen sind keine zu zahlen.
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