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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 9.2.4.7.2.1. RS 2017/10
Ziff. 9.2.4.7.2.1. RS 2017/10, Volle Arbeitsleistung bei Stundenlohn
(1) Bei Stundenlöhnerinnen ist das Nettoarbeitsentgelt des Berechnungszeitraums mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren; der daraus resultierende Wert ist durch das Ergebnis der Multiplikation der bezahlten Arbeitsstunden (zzgl. ggf. verschuldeter unbezahlter Fehlstunden) des Berechnungszeitraums mit 7 zu teilen (Formel 3).
(2) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist um die durchschnittlichen Mehrarbeitsstunden im Berechnungszeitraum zu erhöhen (siehe Abschnitt 9.2.4.7.2.2.3).
(3) Zu den Arbeitsstunden in diesem Sinne gehören auch solche Stunden, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (z. B. die Stunden bezahlten Urlaubs, bezahlter Feiertage, bezahlter Freistunden). Ebenso gehören zu den Arbeitsstunden auch bezahlte Mehrarbeitsstunden. Daneben gehören hierzu auch unbezahlte verschuldete (unentschuldigte) Fehlstunden (siehe Abschnitt 9.2.4.7.3). Unbezahlte unverschuldete (entschuldigte) Fehlstunden dürfen der Zahl der Arbeitsstunden nicht hinzugerechnet werden (siehe Abschnitt 9.2.4.7.4). Bei der Ermittlung der Arbeitsstunden sind auch Stundenbruchteile zu berücksichtigen, wobei diese auf 3 Dezimalstellen nach dem Komma auszurechnen und auf die 2. Stelle kaufmännisch auf- bzw. abzurunden sind.
Formel 3: Nettoarbeitsentgelt bei Stundenlohn
Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum x wöchentliche Arbeitszeit (zzgl. ∅ Mehrarbeitsstunden)
: Arbeitsstunden (zzgl. verschuldeter Fehlstunden) x 7
= kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
(4) Das Ergebnis ist auf 3 Dezimalstellen nach dem Komma auszurechnen, wobei auf die 2. Stelle kaufmännisch auf- bzw. abzurunden ist.
Beispiel 36: Berechnung Nettoarbeitsentgelt bei Stundenlöhnerinnen
Das Arbeitsentgelt wird nach Stunden bemessen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 28 Stunden. Arbeitstage sind Mo bis Do (je 7 Stunden), außer Feiertage. Der Stundenlohn beträgt 11 EUR. Es wird keine bezahlte Mehrarbeit geleistet.
Monat | Arbeitsstunden | Nettoarbeitsentgelt |
April | 119 | 1 309 EUR |
Mai | 112 | 1 232 EUR |
Juni | 105 | 1 155 EUR |
Lösung:
Berechnung: (3 696 EUR x 28) : (336 x 7) = 44 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
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