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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 105 BetrVG
§ 105 BetrVG, Leitende Angestellte
Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Absatz 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
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