Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Anlage I Ziff. 13 § 1 MVV-RL
Anlage I Ziff. 13 § 1 MVV-RL, Zugelassene Indikationen
Die Phototherapeutische Keratektomie mit dem Excimer-Laser kann für die folgenden Indikationen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 2 bis 4 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung als vertragsärztliche Leistung erbracht werden:
- 1. Rezidivierende Hornhauterosio,
- 2. oberflächliche Hornhautnarben,
- 3. Hornhautdystrophie,
- 4. Hornhautdegeneration und
- 5. oberflächliche Hornhautirregularitäten (außer Pterygium).
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service