Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 32 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01
§ 32 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Versorgung mit Heilmitteln
(1) Die Vorschrift stellt die im Rahmen der . . . vertragsärztlichen Behandlung notwendig werdende Versorgung mit Heilmitteln sicher. Heilmittel sind Bestandteil der Krankenbehandlung. Sie dienen einem Heilzweck oder sollen einen Heilerfolg sichern. Heilmittel sind oder als Heilmittel gelten
- - Maßnahmen der physikalischen Therapie,
- - [Maßnahmen der Podologischen Therapie,
- - Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie,
- - Maßnahmen der Ergotherapie].
(2) . . .
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