Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 1.3.4.3. RS 2016/04
Ziff. 1.3.4.3. RS 2016/04, Geburtsort
Ist der Geburtsort nicht bekannt, so muss dieser ermittelt werden. Die ungeprüfte Übernahme des Wohnortes in das Feld Geburtsort ist unzulässig. Inhalt und Aufbau siehe Datenbaustein DBGB — Geburtsangaben.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service