Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.3.5. RS 2016/04
Ziff. 1.3.5. RS 2016/04, Zusätzliche Angaben für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Seefahrt
Für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Seefahrt ist der Datenbaustein Knappschaft/See zwingend erforderlich, wenn die Meldung mit der von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergebenen Betriebsnummer und — im Bereich der Seefahrt — mit einer der Personengruppen 140, 144, 149 und 150 erfolgt. Aufbau und Inhalt des Datenbausteins ergeben sich aus der Anlage 9.4 und den Anlagen 23 (Seefahrt) und 24 (knappschaftliche Besonderheiten).
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