Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 2.3.8. RS 2016/04
Ziff. 2.3.8. RS 2016/04, Überprüfung von Fällen des Übergangsbereichs
Bei Meldungen sich überschneidender Beschäftigungen (Mehrfachbeschäftigungen) zu derselben Krankenkasse mit unterschiedlichen Midijob-Kennzeichen erhalten die Krankenkassen keine Rückmeldung durch die Rentenversicherungsträger, da die Krankenkassen diesen Sachverhalt anhand des eigenen Datenbestandes feststellen können.
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service